Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingruppiert worden sein. Um in einen Pflegegrad eingruppiert zu werden, muss ein
definierter Hilfe- und Pflegebedarf vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik „Was heißt "pflegebedürftig"? auf dieser Seite.