Wo stelle ich den Antrag auf Pflegebedürftigkeit?


Den Antrag erhalten Sie bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Hier können Sie sich auch über die Antragstellung selbst und die verschiedenen Leistungen informieren.

 

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, geht es folgendermaßen weiter:

 

  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung vor Ort. Bis die Begutachtung stattfindet, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen. In dringlichen Fällen kann diese Zeit verändert werden. 
  • Der MD kündigt den Hausbesuch an
  • Die Begutachtung wird durchgeführt
  • Der MD erstellt ein schriftliches Gutachten und schickt dieses an die Pflegekasse
  • Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag
  • Der Antragsteller erhält einen Bescheid, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad zugeordnet wurde

 

WICHTIG: Die Leistungen werden rückwirkend bis zum Datum der Antragstellung gewährt. Aus diesem Grund sollten Sie einen Antrag auf jeden Fall frühzeitig stellen, damit Sie bestehende Ansprüche nicht verfallen lassen. Vor dem Besuch des MD bietet es sich an, für ein paar Tage ein sogenanntes "Pflegetagebuch" zu führen, in dem Sie alle notwendigen Leistungen, die am Pflegebedürftigen erbracht werden, minutengenau und möglichst lückenlos dokumentieren. Diese Unterlagen können dann dem Medizinischen Dienst bei der Begutachtung vorgelegt werden.

Befindet sich der zu Pflegende in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, ist auch ein so genannter Überleitungsantrag möglich. Dafür wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Entlassung an den sozialen Dienst des Krankenhauses. Eine Einstufung erfolgt dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, vorläufig und per Aktenlage innerhalb weniger Tage. Nach der Entlassung wird dann die ausführliche Begutachtung zuhause durchgeführt.